Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Landhaus Nahetal (Stand: 03.03.2022)
Mit Buchung des Ferienhauses erklären Sie sich mit den AGB einverstanden.
- Anbieter der Leistung
Thomas Wolf, Erlenweg 9, 55566 Meddersheim (im folgenden Vermieter genannt). - An- und Abreise
Das Haus steht Ihnen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag ist das Haus bis 10:00 Uhr zu räumen.
Die Schlüssel werden am Anreisetag nach einer Einweisung, am Abreisetag nach Besichtigung übergeben. - Buchung
Sie erhalten nach Anfrage eine Bestätigungsmail. Nach Eingang von 50% der Rechnungssumme auf dem Konto des Vermieters - innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Bestätigungsmail - kommt die Buchung wirksam zustande.
Die Restzahlung erfolgt vor der Abreise durch Barzahlung. - Die Verpflichtung des Vermieters, dem Mieter die Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt zur Nutzung bereitzustellen, gilt nicht in Fällen von höherer Gewalt oder Ereignissen, die nicht in der Verantwortung des Vermieters liegen.
- Rücktritt des Mieters
Der Mieter kann bis 6 Wochen vor Mietbeginn kostenfrei von dem Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn werden 50% des Gesamtpreises in Rechnung gestellt. Bei späterer Stornierung bzw. Nichtantritt werden 100% des Gesamtpreises fällig.
Ein Anspruch Rückerstattung bei vorzeitiger Abreise nach Mietbeginn besteht nicht. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. - Haftung
Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden oder Verluste im Ferienhaus. Bei Verlust der/des Schlüssels werden dem Mieter die Kosten für den Austausch der Zylinder in Rechnung gestellt. Funktionsfähigkeit und das Vorhandensein der beschriebenen Ausstattung wird vom Vermieter versichert. Falls dies nicht in vollem Umfang gegeben ist, bemüht sich der Vermieter umgehend um Behebung. In solchen Fällen hat der Mieter dem Vermieter oder einer beauftragten Person das Betreten der vermieteten Räume zu gestatten. - Die maximal erlaubte Personenzahl beträgt 6 Personen. Zusätzliche Besucher der Mieter sind nur gestattet, wenn der Vermieter Einverständnis erteilt hat.
- Im gesamten Haus besteht Rauchverbot.
- Verlässt der Mieter die Räumlichkeiten während der Mietdauer ist das Haus zu verschließen. Fenster dürfen lediglich gekippt werden. Nassräume sind nach Benutzung gründlich durchzulüften, um Schimmelbildung zu verhindern.
- Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.